Weisheitszähne:
nur wenn es wirklich
nötig ist
Nicht jeder Weisheitszahn muss raus. Wir prüfen sorgfältig, ob und wann eine Entfernung für Sie sinnvoll ist – und begleiten Sie ruhig und einfühlsam durch den gesamten Ablauf.
Was sind Weisheitszähne – und warum werden sie manchmal entfernt?
Weisheitszähne sind die dritten Backenzähne, die meist zwischen dem 17. und 25. Lebensjahr durchbrechen – als letzte Zähne im Gebiss. Bei vielen Menschen ist im Kiefer nicht ausreichend Platz für sie vorhanden, sodass sie schräg wachsen, teilweise im Knochen verbleiben oder Druck auf die Nachbarzähne ausüben.
Das bedeutet aber nicht automatisch, dass sie entfernt werden müssen. Ob eine Entfernung sinnvoll ist, hängt von der individuellen Lage, dem Platzangebot und eventuell bereits bestehenden Beschwerden ab – das prüfen wir sorgfältig anhand einer Röntgenaufnahme und im persönlichen Gespräch mit Ihnen.
Weisheitszähne: von Fall zu Fall verschieden
Wann bleiben sie problemlos?
Ist genug Platz im Kiefer vorhanden, stehen die Weisheitszähne gerade und verursachen sie keine Beschwerden, können sie meist im Kiefer verbleiben. Regelmäßige Kontrollen genügen dann in der Regel.
Wann ist eine Entfernung sinnvoll?
Zu den anerkannten Gründen zählen wiederkehrende Entzündungen am nur teilweise durchgebrochenen Zahn (sogenannte Dentitio difficilis), Karies oder eine Wurzelentzündung sowie Zysten im umliegenden Gewebe. Auch wenn ein Weisheitszahn die Wurzel des Nachbarzahns schädigt oder eine kieferorthopädische Behandlung erschwert, empfehlen wir in der Regel die Entfernung – stets nach individueller Untersuchung Ihres Befunds.
Welche Beschwerden können auftreten?
Typisch sind Druckgefühl, Schwellungen, eingeschränktes Mundöffnen oder ein wiederkehrendes Ziehen im Kiefer. Schwer erreichbare Nischen rund um den Zahn erschweren zudem oft die Reinigung, was Karies begünstigen kann. Auch ohne akute Beschwerden gibt ein Röntgenbild frühzeitig Hinweise.
Müssen immer alle vier entfernt werden?
Nein. Manchmal betrifft das Problem nur einen einzelnen Weisheitszahn. Wir entscheiden anhand Ihres individuellen Befunds, ob einer, zwei oder alle vier entfernt werden sollten.
So läuft die Entfernung ab
Damit Sie genau wissen, was auf Sie zukommt, erklären wir Ihnen jeden Schritt vorab in Ruhe – und passen den Ablauf, wo möglich, an Ihre persönlichen Wünsche an.
Beratungstermin vereinbarenUntersuchung & Röntgen
Anhand einer Röntgenaufnahme beurteilen wir Lage, Wurzelverlauf und Nähe zu umliegenden Strukturen wie dem Unterkiefernervkanal.
Beratungsgespräch
Wir besprechen den Befund gemeinsam mit Ihnen: ob, wann und wie viele Weisheitszähne entfernt werden sollten – auch ob dies auf einmal oder seitenweise geschehen soll.
Entfernung
Der Eingriff erfolgt in aller Regel unter örtlicher Betäubung, schonend und mit möglichst kurzer Behandlungszeit.
Nachsorge
Wir geben Ihnen klare Hinweise zur Nachsorge mit und begleiten die Heilung bei Bedarf mit einer Kontrolle.
Der tatsächliche Ablauf kann je nach individuellem Befund variieren.
Wann ist eine 3D-Röntgenaufnahme (DVT) sinnvoll?
Bei den meisten Weisheitszähnen genügt eine zweidimensionale Röntgenaufnahme, um Lage und Wurzelverlauf sicher zu beurteilen. Liegt ein Weisheitszahn jedoch besonders nah an empfindlichen Strukturen wie dem Unterkiefernervkanal oder ist die Lage anatomisch komplex, kann eine dreidimensionale Aufnahme (DVT) zusätzliche Sicherheit für die Planung geben.
Ob eine solche 3D-Diagnostik in Ihrem Fall zusätzlich sinnvoll ist, besprechen wir individuell im Rahmen Ihres Beratungsgesprächs.
Kosten & Kassenzuschuss
Ist die Entfernung eines Weisheitszahns medizinisch notwendig – etwa wegen Platzmangels, Druck auf Nachbarzähne oder wiederkehrender Entzündungen –, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel die Kosten für den chirurgischen Eingriff vollständig.
Zusätzliche Komfortleistungen, etwa eine Sedierung oder eine ambulante Vollnarkose, sind in der Regel keine Kassenleistung und werden gesondert privat abgerechnet. Auch bei besonders aufwändigen chirurgischen Fällen kann die Abrechnung im Einzelfall abweichen.
Wie bei jeder ärztlichen Behandlung schulden wir eine sorgfältige, fachgerechte Durchführung – eine Erfolgsgarantie können wir naturgemäß nicht zusagen.
Die hier genannten Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle Kosteneinschätzung. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie nach Ihrer persönlichen Untersuchung, ggf. auch direkt von Ihrer Krankenkasse.
Nicht jeder Weisheitszahn muss weichen –
wir schauen genau hin, bevor wir handeln.
Dr. med. dent. Michael Hohaus
FAQ zu Weisheitszähnen
Müssen Weisheitszähne immer raus?
Nein. Wenn ausreichend Platz vorhanden ist, die Zähne gerade stehen und keine Beschwerden bestehen, können Weisheitszähne im Kiefer verbleiben. Wir beurteilen das anhand einer Röntgenaufnahme individuell für Sie.
Tut die Entfernung weh?
Der Eingriff selbst erfolgt unter örtlicher Betäubung, sodass Sie während der Entfernung keine Schmerzen spüren. Danach können ein Druckgefühl oder eine leichte Schwellung auftreten, die sich mit Kühlung und geeigneten Schmerzmitteln gut lindern lassen.
Ist die Entfernung auch in Sedierung oder Vollnarkose möglich?
Ja. Auf Wunsch ist die Entfernung neben der örtlichen Betäubung auch in einer Sedierung oder einer ambulanten Vollnarkose möglich – gerade wenn die Vorstellung des Eingriffs Unbehagen oder Angst auslöst. Mehr zu unserem Umgang mit Angstpatientinnen und -patienten finden Sie auf unserer Angstpatienten-Seite.
Wie lange dauert die Heilung?
Schwellung und Druckgefühl klingen meist innerhalb der ersten Woche spürbar ab. Die vollständige Ausheilung des Zahnfleischs kann je nach individuellem Befund einige Wochen in Anspruch nehmen.
Werden immer alle vier Weisheitszähne auf einmal entfernt?
Nicht zwingend. Je nach Befund entfernen wir auch nur einen einzelnen Weisheitszahn oder verteilen die Entfernung auf mehrere Termine, etwa seitenweise – damit Sie zwischenzeitlich auf der anderen Seite noch gut kauen können.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten der Entfernung?
Ist die Entfernung medizinisch notwendig, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel die Kosten für den chirurgischen Eingriff vollständig. Zusätzliche Komfortleistungen wie eine Sedierung werden gesondert privat abgerechnet.